Hausordnung: Gemeinschaftsschule und Erweiterte Realschule Peter-Wust Püttlingen

Das schulische Leben und Lernen ist grundsätzlich in § 14 der allgemeinen Schulordnung geregelt. Dieser lautet auszugsweise:

„Jeder Schüler hat sich so zu verhalten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Er hat alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb oder die Ordnung der von ihm besuchten oder einer anderen Schule stören kann“.

Damit wir uns alle in unserer Schule wohlfühlen können, verpflichten wir uns, folgende Regeln einzuhalten:

1. Vor dem Unterricht:

Auf dem Schulweg achten wir auf die allgemein gültigen Umgangsformen, das heißt: An den Haltestellen wird nicht gedrängelt, im Bus benehmen wir uns so, dass wir auch weiterhin mitfahren dürfen: also rücksichtsvoll und freundlich; dabei achten wir das Eigentum der anderen. Vor dem Unterricht gehen wir von der Bushaltestelle oder von zu Hause zügig auf dem vorgeschriebenen Weg zur Schule, dabei halten wir uns an die in der Verkehrserziehung gelernten Regeln. Im Winter und bei schlechter Witterung ist der Aufenthalt in den Klassenräumen ab 7.30 Uhr nur den SchülerInnen erlaubt, die sich genau nach der Hausordnung richten. Eine Aufsicht ist erst ab 7.45 Uhr anwesend. Die Klassenraumtüren sind offen zu halten und bei Dunkelheit ist die Beleuchtung einzuschalten.

Wir beachten pünktlich unseren Zeitplan:

  • 08.00-08.45 Uhr: 1. Stunde:
  • 08.45-09.30 Uhr: 2. Stunde:
  • 09.30-09.50 Uhr: Große Pause
  • 09.50-10.35 Uhr: 3. Stunde
  • 10.35-11.20 Uhr: 4. Stunde
  • 11.20-11.35 Uhr: Kleine Pause
  • 11.35-12.20 Uhr: 5. Stunde
  • 12.20-13.05 Uhr: 6. Stunde
  • 13.10-13.55 Uhr: 7. Stunde                            

Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag werden von den jeweiligen Fachlehrer/innen festgelegt.

Wir gehen höflich und rücksichtsvoll mit allen (Mitschüler/innen, Lehrer/innen, Sekretärin, Hausmeister, Reinigungspersonal...) um. Das heißt im Einzelnen:

Wir verzichten auf jede Form der Gewaltanwendung, beschützen Kleinere, denn Starke helfen Schwachen. Wir unterlassen Beschimpfungen, Festhalten, Drohungen, Rangeleien, Schlägereien und bringen weder Feuerzeuge noch Messer oder Waffen (auch z.B. Laserpointer...) gleich welcher Art mit. Wir vermeiden alles, was andere, sei es durch körperliche Übergriffe, sei es durch Worte oder Gesten verletzt. Wir tragen nur Kleidung (auch Schuhe, Schmuck) und benutzen nur Materialien, die uns selbst nicht gefährden und die weder beleidigen noch das sittliche Empfinden der Mitschüler/innen und Lehrer/innen stören. Unterrichtsfremde Dinge lassen wir zu Hause. Wird gegen diese Anordnung verstoßen, so können diese Sachen von den Lehrer/innen einbehalten werden und müssen innerhalb einer Vierwochenfrist von den Eltern persönlich abgeholt werden.

Im Schulbereich und während aller Schulveranstaltungen benutzen wir keine Handys, elektronische Unterhaltungsmedien, Skateboards, Inline-Skater, Laserpointer u. ä. Für dringende Anrufe steht das Schultelefon jederzeit zur Verfügung. Handys sind innerhalb des Schulbereichs stets ausgeschaltet zu lassen und dürfen auch nicht gezeigt werden. Das Austauschen von digitalen Daten ist insbesondere während Prüfungsarbeiten und Tests strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit einem Täuschungsversuch gleichgesetzt und entsprechend bestraft.

Das heimliche Anfertigen und Austauschen von Fotos von Lehrkräften, Mitschülerinnen und Mitschülern und Bediensteten der Schule – für welche Zwecke auch immer – ist auf das Schärfste verboten. Das Gleiche gilt auch für die unautorisierte Nutzung von Bild-, Text- und Tonmaterial.

Bei Zuwiderhandlungen werden die Handys eingezogen und nach Absprache mit der Schulleitung nur an die Erziehungsberechtigten persönlich wieder ausgehändigt.

3. Sauberkeit und Ordnung

Wir achten auf Sauberkeit und Ordnung im gesamten Schulgelände und verhalten uns umweltbewusst und umweltgerecht. Das heißt im Einzelnen:

Abfall gehört nur in die dafür vorgesehenen Behälter. Für Getränke benutzen wir nur wieder verwertbare, bruchsichere Gefäße (kein Glas). Im Schulbereich kauen wir keinen Kaugummi und spucken aus gesundheitlichen Gründen auch nicht auf den Boden. Wir räumen den Klassen- bzw. Unterrichtsraum vor dem Verlassen auf (nach der letzten Stunde werden die Stühle auf die Bänke gestellt). Die einzelnen Klassen sind für ihre Räume (auch Umkleiden oder Kursräume) und den davor befindlichen Flurbereich verantwortlich. Jede/r Lehrer/in überprüft am Ende der Stunde die Sauberkeit des Klassenraumes und lässt ihn gegebenenfalls von den Schülern reinigen. Jeder kann am Säubern beteiligt werden, auch außerhalb der Unterrichtszeit.

4. Umgang mit Sachen

Wir gehen sorgsam mit dem Schuleigentum und dem Eigentum unserer Mitschüler/innen um und achten darauf, dass nichts beschädigt wird. Das heißt z.B.:

Wir unterlassen jedes Bemalen und Beschriften von Wänden, Türen, Bänken oder anderen Einrichtungsgegenständen. Plakate, Ausstellungsstücke, Bilder o. ä. werden nicht berührt. Wir benutzen die Schuleinrichtungen nur in ihrer jeweiligen Funktion, unterlassen jedes Zuhalten oder Schlagen von Türen, jedes Spielen und jeden Unsinn an den Waschbecken, jede Verunreinigung oder Beschädigung der Toilettenanlagen.

5. Verantwortung für unsere Gesundheit

Wir achten auf unsere Gesundheit. Das heißt im Einzelnen:

 Wir rauchen nicht und trinken nur alkoholfreie, koffeinfreie und aufputschmittelfreie Getränke. Wir bemühen uns um ein gesundes Pausenfrühstück. Essen und Trinken während des Unterrichtes sind nicht erlaubt.

Wer Drogen jeglicher Art gebraucht, damit handelt oder den Handel unterstützt, muss unverzüglich die Schule verlassen.

Der/die Lehrer/in entscheidet, ob die Fenster geöffnet oder geschlossen werden. Er/Sie ist verpflichtet für regelmäßige Durchlüftung zu sorgen. Das Spielen mit den Fenstern sowie das Hinauslehnen sind nicht gestattet.

6. Benutzung der Flure und des Schulgeländes

Zwischen den Oster- und den Herbstferien dürfen die Klassenstufen 9 und 10 bei gutem Wetter während der großen Pausen den Schulgarten (Sitzecke) benutzen. Alle übrigen Klassen halten sich auf dem Schulhof auf. Das Schulgelände darf nur mit besonderer Erlaubnis verlassen werden. Nur bei sog. „Regenpause“ dürfen wir uns im Schulhaus aufhalten. Alle Flure, Klassen- und Unterrichtsräume sind „Ruhezone“. Nach dem Klingelzeichen warten wir entweder auf die Lehrperson im Klassenraum oder suchen den entsprechenden Unterrichtsraum auf. Wir laufen aber nicht auf dem Flur herum. Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrperson anwesend, benachrichtigt der/die Klassen-/Kurssprecher/in das Sekretariat.

7. Führung des Aufgabenbuches

Das Aufgabenbuch soll eine Hilfe für den Unterricht sein und der engen Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus dienen. Es hilft bei richtiger Verwendung und gewissenhafter Führung jungen Menschen schon während der Schulzeit zu sinnvoller Arbeitseinteilung und Arbeitsorganisation. Da es ein Dokument ist, behandeln wir es sorgfältig und führen es möglichst selbstständig. Alle Mitteilungen werden rechtzeitig und vollständig eingetragen; dadurch ersparen wir den Lehrer/innen und Erziehungsberechtigten Zeit, Papier und Porto. Eine regelmäßige Kontrolle durch die Klassenlehrer/innen ist vorgesehen. Die Eltern/ Erziehungsberechtigten werden gebeten, das Aufgabenbuch an jedem Wochenende zu überprüfen und die ordentliche Führung sowie Mitteilungen der Schule mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. Dies sollte unbedingt in den Klassenstufen 5 - 7 erfolgen. Nicht gemachte Hausaufgaben arbeiten wir selbstverständlich nach.

8. Verstoß und Strafe

Ein Verstoß gegen diese Regeln behindert das reibungslose und erfolgreiche Zusammenleben und Zusammenarbeiten in der Schule. Unterschiedliche Strafen und Maßnahmen durch die Schule sind dann die Folge. Beim Verunreinigen oder Beschädigen von Sachen ist Schadenersatz zu leisten.

Laut § 14 der „Allgemeinen Schulordnung“, der das „Verhalten der Schüler innerhalb und außerhalb der Schule regelt“, hat der/die Schüler/in den Anordnungen des Schulleiters, der Lehrer/innen und der Personen zu folgen, denen bestimmte Aufgaben in der Schule übertragen sind (z.B. Hausmeister).

Nach dem einstimmigen Beschluss der Schulkonferenz vom 17.04.2013 tritt diese Hausordnung mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

(Kerstin Jugl-Koch)

Schulleiterin